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Beförderungsbedingungen

Der fahrplangemäße örtliche Autobusverkehr kann mit einer gültigen Fahrkarte oder einer Dauerkarte von Jedem in Anspruch genommen werden. Kinder unter 6 Jahren, sowie hilflose Menschen dürfen nur mit einer Begleitperson fahren.

Von der Fahrt kann jene Person ausgeschlossen werden, die betrunken ist, sich skandalös aufführt, eine Infektionskrankheit hat oder die die Beförderungsbedingungen nicht einhält.

EINSTIEG, GELTENDMACHUNG DER FAHRKARTE:

Die Buslinien können nur mit einer gültigen Fahrkarte, einer Dauerkarte, bzw. mit der Bescheinigung einer Fahrberechtigung auf eine sonstige Art in Anspruch genommen werden. In den Autobus muss in der ersten Tür eingestiegen werden. Die mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen Verkehrenden können die zweite Tür in Anspruch nehmen. Die im Voraus gekaufte, oder bei dem Busfahrer gekaufte Fahrkarte muss zu Beginn der Fahrt unverzüglich mit dem sich bei der Fahrerkabine befindenden Fahrkartenautomaten gültig gemacht werden, bzw. muss der zur Fahrt berechtigende Ausweis dem Busfahrer auf eine gut sichtbare Art vorgezeigt werden.

GEPÄCKBEFÖRDERUNG:

Handgepäck: Gegenstand von höchstens 10 kg, den der Fahrgast in den Fahrgastraum des Autobusses mitnehmen kann. Ein Fahrgast kann Handgebäck von höchstens 2 Stk. 40x50x80 oder 2 Stk. 20x20x200 cm kostenlos mitnehmen.

TRANSPORT EINES LEBENDEN TIERES:

Die Größe des Handgepäcks nicht übersteigend, für den Transport von Tieren geeignete, geschlossene Transportmittel können kostenlos befördert werden. In einem von dem obigen abweichenden Fall kann der Hund nur mit einer gültigen Fahrkarte befördert werden. Die Beförderung von Polizei-, Blinden- und Helferhunden ist kostenlos.

ZUSCHLAG hat derjenige zu zahlen, der die Beförderungsbedingungen nicht einhält.

DETAILLIERTE INFORMATIONEN über die Gebührenregelung und die Beförderungsbedingungen sind in ungarischer und englischer Sprache auf der Webseite www.volanbusz.hu zu erreichen.